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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der Etmita UG (haftungsbeschränkt), Nieder Straße 10, 65795 Hattersheim am Main („Anbieter“), und ihren Kunden über die Bereitstellung der Software „MITA Base“ als Software-as-a-Service sowie über Individualentwicklung, Webdesign- und Marketingdienstleistungen.

(2) Das Angebot des Anbieters richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen; der Kunde bestätigt mit der Bestellung, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.

(3) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter in Kenntnis solcher Bedingungen Leistungen vorbehaltlos erbringt. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Textform.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) SaaS: Der Anbieter stellt dem Kunden die Software MITA Base in der jeweils aktuellen Version über das Internet zur Nutzung bereit. Der Funktionsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Website zum Zeitpunkt der Bestellung; alle Module und die Fahrer-App sind in jedem Plan enthalten.

(2) Dienstleistungen: Individualentwicklung, Anpassungen, Integrationen, Webdesign- und Marketingleistungen erbringt der Anbieter nur nach gesonderter Beauftragung auf Grundlage eines individuellen Angebots (§ 7).

(3) Der Anbieter darf die Software fortentwickeln, soweit der vertragswesentliche Funktionsumfang erhalten bleibt.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website ist kein bindendes Angebot. Mit Abschluss des Online-Bestellvorgangs über die Schaltfläche „Kostenpflichtig bestellen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt mit Zugang der Auftragsbestätigung in Textform oder mit Bereitstellung des Zugangs zustande, je nachdem, was früher eintritt.

(2) Individuelle Angebote des Anbieters sind, sofern nicht anders angegeben, 30 Kalendertage ab Angebotsdatum bindend.

§ 4 Bereitstellung, Verfügbarkeit, Wartung

(1) Übergabepunkt der SaaS-Leistung ist der Routerausgang des vom Anbieter genutzten Rechenzentrums. Für die Beschaffenheit der Internetverbindung des Kunden und dessen Endgeräte ist der Anbieter nicht verantwortlich.

(2) Der Anbieter schuldet eine Verfügbarkeit von 99,0 % im Monatsmittel am Übergabepunkt. Außer Betracht bleiben Zeiten geplanter Wartung (angekündigt mindestens 48 Stunden im Voraus, nach Möglichkeit außerhalb üblicher Geschäftszeiten), Störungen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters sowie höhere Gewalt.

(3) Produktionsdaten werden täglich gesichert; Sicherungen werden verschlüsselt in Rechenzentren in Deutschland vorgehalten.

§ 5 Nutzungsrechte

(1) SaaS: Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit das einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, die Software für eigene betriebliche Zwecke über die vereinbarte Anzahl von Nutzerkonten zu verwenden. Eine Überlassung an Dritte, Vervielfältigung, Bearbeitung, Dekompilierung oder ein Reverse Engineering sind — vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Rechte (§§ 69d, 69e UrhG) — untersagt.

(2) Individualleistungen: An individuell für den Kunden erstellten Arbeitsergebnissen erhält der Kunde mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für eigene Geschäftszwecke, soweit im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist. Quellcode, Entwicklungswerkzeuge und wiederverwendbare Komponenten verbleiben beim Anbieter.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden nach vorheriger Zustimmung in Textform als Referenz zu nennen.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugänge und Entscheidungen rechtzeitig und in geeigneter Form bereit und benennt einen fachkundigen Ansprechpartner.

(2) Der Kunde hält Zugangsdaten geheim, gibt sie nicht an unberechtigte Dritte weiter und informiert den Anbieter unverzüglich über eine missbräuchliche Nutzung. Für die Rechtmäßigkeit der von ihm oder seinen Nutzern eingestellten Daten und Inhalte ist der Kunde verantwortlich.

(3) Der Kunde prüft bereitgestellte Exporte und Berichte in seinem Verantwortungsbereich auf Vollständigkeit und sichert eigene Daten vor wesentlichen Änderungen an seinen Systemen. Unterbleibende oder verspätete Mitwirkung verlängert Fristen des Anbieters angemessen; hierdurch entstehender Mehraufwand kann nach den jeweils aktuellen Sätzen des Anbieters berechnet werden.

§ 7 Individualentwicklung, Webdesign, Abnahme

(1) Inhalt und Umfang individueller Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung. Änderungswünsche nach Beauftragung bedürfen einer Vereinbarung in Textform (Change Request) und können Vergütung und Termine anpassen.

(2) Abnahmefähige Werkleistungen zeigt der Anbieter dem Kunden in Textform an. Der Kunde erklärt die Abnahme innerhalb von 14 Kalendertagen oder rügt konkrete wesentliche Mängel. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist weder abnimmt noch wesentliche Mängel in Textform rügt, oder wenn er die Leistung produktiv nutzt. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme; sie werden im Rahmen der Mängelansprüche behoben.

§ 8 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) SaaS-Vergütung: Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung ausgewiesenen Preise, derzeit 18,99 € je Fahrer-Konto und 16,99 € je Beifahrer-Konto pro Monat; Disponenten- und Bürokonten sind kostenfrei. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Bei jährlicher Zahlweise wird ein Monat je Vertragsjahr erlassen. Deaktivierte Konten werden ab dem Folgemonat nicht mehr berechnet.

(2) Wiederkehrende Entgelte werden im Voraus fällig und, sofern vereinbart, per SEPA-Firmenlastschrift bzw. SEPA-Basislastschrift eingezogen. Der Kunde erteilt hierzu ein SEPA-Lastschriftmandat; die Mandatsreferenz wird mit der ersten Rechnung mitgeteilt. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf drei Tage verkürzt. Der Kunde sorgt für ausreichende Deckung; Kosten einer vom Kunden zu vertretenden Rücklastschrift trägt der Kunde.

(3) Rechnungen für Individualleistungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Folgen: Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie die Pauschale von 40 € (§ 288 Abs. 5 BGB); die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Befindet sich der Kunde mit einem nicht unerheblichen Betrag in Verzug, darf der Anbieter den Zugang nach vorheriger Ankündigung in Textform mit angemessener Frist sperren, bis alle fälligen Forderungen beglichen sind; die Zahlungspflicht des Kunden bleibt während der Sperre bestehen.

(5) Der Anbieter kann die Preise mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraums anpassen. Erhöht sich der Preis um mehr als 5 % gegenüber dem zuletzt geltenden Preis, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamwerden der Anpassung zu.

§ 9 Support

Der Anbieter stellt einen Support per E-Mail an Werktagen (Montag bis Freitag, 9–17 Uhr, bundeseinheitliche Feiertage ausgenommen) bereit. Störungsmeldungen werden nach Schwere priorisiert; der Anbieter beginnt mit der Bearbeitung betriebsverhindernder Störungen spätestens am folgenden Werktag. Weitergehende Service-Level bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

§ 10 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Der Kunde bleibt für die von ihm in der Software verarbeiteten personenbezogenen Daten datenschutzrechtlich Verantwortlicher; der Anbieter verarbeitet diese Daten ausschließlich als Auftragsverarbeiter. Die Parteien schließen hierzu einen Vertrag über Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, der Bestandteil des Vertrags ist.

(2) Der Kunde stellt sicher, dass für die Verarbeitung der von ihm eingebrachten Daten — einschließlich besonderer Kategorien nach Art. 9 DSGVO — eine tragfähige Rechtsgrundlage besteht und erforderliche Informationspflichten gegenüber den Betroffenen erfüllt werden.

(3) Sämtliche Produktionsdaten werden ausschließlich in Rechenzentren in Deutschland verarbeitet und gespeichert.

§ 11 Vertraulichkeit

Die Parteien behandeln alle im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung erlangten Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie als vertraulich gekennzeichnete Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich, verwenden sie ausschließlich zur Vertragsdurchführung und machen sie Dritten nur zugänglich, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist oder eine gesetzliche bzw. behördliche Pflicht besteht. Diese Pflicht besteht für die Dauer des Vertrags und drei Jahre über sein Ende hinaus. Gesetzliche Schutzrechte, insbesondere nach dem GeschGehG, bleiben unberührt.

§ 12 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer übernommenen Garantie und bei arglistig verschwiegenen Mängeln.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf), begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, je Vertragsjahr insgesamt begrenzt auf die vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis gezahlte Vergütung.

(3) Die verschuldensunabhängige Haftung für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB) ist ausgeschlossen.

(4) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in dem Umfang, in dem der Schaden auch bei ordnungsgemäßer, dem Stand der Technik entsprechender Datensicherung durch den Kunden in dessen Verantwortungsbereich entstanden wäre; die Sicherungspflichten des Anbieters aus § 4 Abs. 3 bleiben unberührt.

(5) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§ 13 Laufzeit, Kündigung, Datenexport

(1) SaaS-Verträge mit monatlicher Zahlweise laufen auf unbestimmte Zeit und sind von beiden Seiten mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende eines Kalendermonats kündbar. Verträge mit jährlicher Zahlweise haben eine Laufzeit von zwölf Monaten und verlängern sich um jeweils weitere zwölf Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von einem Monat zum Laufzeitende gekündigt werden. Einrichtungsgebühren bestehen nicht.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung von zwei Monatsentgelten in Verzug ist oder nachhaltig gegen § 5 oder § 6 Abs. 2 verstößt.

(3) Kündigungen bedürfen der Textform.

(4) Nach Vertragsende stellt der Anbieter die Kundendaten 30 Kalendertage lang in einem gängigen, maschinenlesbaren Format zum Export bereit und löscht sie anschließend vollständig, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

§ 14 Änderungen dieser AGB

Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft anpassen, soweit dies aufgrund von Änderungen der Rechtslage, der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung der Leistungen erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform angekündigt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Ankündigung in Textform, gelten die geänderten AGB als angenommen; auf diese Folge wird in der Ankündigung gesondert hingewiesen. Im Fall des Widerspruchs steht beiden Parteien ein Kündigungsrecht zum Wirksamwerden der Änderung zu.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Frankfurt am Main, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Anbieter bleibt berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

(3) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen; Zurückbehaltungsrechte stehen ihm nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

(4) Erklärungen nach diesen AGB bedürfen, soweit nicht anders bestimmt, mindestens der Textform (§ 126b BGB).

(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Etmita UG (haftungsbeschränkt) · Hattersheim am Main · Stand 10.07.2026info@etmita.com